Ingo Jakubke auf Pixabay

Behandlungskosten

Psychotherapeutische Praxis Nadine Buddensiek

Diese Arten der Kostenübernahme sind möglich

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten für die Verhaltenstherapie. Allerdings sind die Bestimmungen der einzelnen Krankenversicherungen sehr unterschiedlich, so dass eine vorherige Abklärung von Ihrer Seite durchaus sinnvoll ist. Die Psychotherapie muss dann als solche bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden. Dies ist dann Aufgabe des Sie behandelnden Psychotherapeuten, also in diesem Fall dann von mir.

Bei der Beihilfe ist das Procedere vergleichbar.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ambulante Verhaltenstherapie.

Sollte bereits zuvor eine Psychotherapie erfolgt sein, besteht i.d.R. laut Vereinbarungen der gesetzlichen Krankenkassen die Notwendigkeit einer zweijährigen Therapiepause. In begründeten Ausnahmefällen kann bereits früher eine erneute Psychotherapie beantragt werden. Beim Abklären der Bedingungen bin ich gern behilflich.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Aus verschiedenen Gründen kann dies überlegenswert sein, z.B. bei einer angestrebten möglichen Verbeamtung, Wechsel in eine private Krankenversicherung, etc. kann es eine zuvor durchgeführte und beantragte Psychotherapie unter Umständen zu Verzögerungen, höheren Kosten, o.ä. führen.
Diese sind abhängig von der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
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